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Veränderungssperre für Bahnhof

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Fraktionen der SPD und FWG haben bereits im Gemeindeanzeiger vom 5. Juli 2019 ihre Stellungnahmen zu den Planungen des Bahnhofumbaus abgegeben. Da wir dort namentlich genannt werden, möchten wir natürlich auch einen Einblick geben, wie es zu unserer Meinungsfindung und letztlich ablehnenden Haltung gekommen ist.

Historie der Vermarktung und erster Entwurf für den Umbau

Anfang der 2000er Jahre hat die Gemeinde Durmersheim den Bahnhof für von der Deutschen Bahn gekauft. In Ermangelung eigener, umsetzbarer Pläne, hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren mehrere erfolglose Versuche unternommen, das Bahnhofsgebäude zu vermarkten und dabei keinen potenziellen Käufer gefunden. So war man erfreut, nachdem der Kaufpreis (symbolisch) auf einen Euro festgesetzt wurde, doch noch ein Angebot zu bekommen. Die Verhandlungen wurden auch umgehend aufgenommen. Zunächst wurde die Idee, einen Barbier mit angegliederter Whisky- und Zigarrenlounge zu etablieren, als guter Kompromiss erachtet. Dieses Konzept hob sich von den sonst üblichen Raucherkneipen ab und so konnte man auch das Zugeständnis machen, ein räumlich untergeordnetes Wettbüro, zuzulassen. Diese Planung wurde 2018 im Gemeinderat vorgestellt und besprochen, und fand dort auch eine Mehrheit.

Planung Umbau Bahnhof Durmersheim
Bild 1: ursprüngliche Planung für die es im Gemeinderat eine Mehrheit gab

Planung wird verändert und es gibt Ungereimtheiten

Aus uns nicht bekannten Gründen ist wohl aus der geplanten Kooperation von Bauherrn und Partner nichts geworden. In der Folge wurde ein erster Nachtrag zum Bauantrag eingereicht, mit einem drastisch veränderten Plan. Der Schwerpunkt wurde planerisch auf das Wettbüro gelegt. Aus dem Barbier- bzw. Friseur-Salon wurde erst ein Imbiss, dann ein Tagescafe, aus der Whisky-Zigarrenlounge eine dem – vergrößerten – Wettbüro angegliederte Raucherbar. Diese grundlegende Veränderung der Planung mit klarer Fokussierung auf das Wettbüro wird von uns nicht unterstützt.

Planung Umbau Bahnhof Durmersheim 2
Bild 2: Neuplanung mit acht (!) Geldspielautomaten und um 20 m² vergrößertes Wettbüro
Planung Umbau Bahnhof Durmersheim 3
Bild 3: Korrektur der Nachtragsplanung mit Tagescafe, Raucherraum und zwei Geldspielautomaten, Wettbüro mit Rauchercafe und ebenfalls zwei Geldspielautomaten sowie vier(!) elektronischen Kassenterminals

BuG erklärt Ablehnung

Es spricht aus unserer Sicht nichts dagegen den ursprünglich geplanten Friseur-Salon umzunutzen und zur Not auch die Raucherbar zu realisieren. Auch wenn es nicht nachvollziehbar ist, warum keine Alternativen zu finden sein sollen. Die vorgelegte Planung geht jedoch in eine Richtung, verbunden mit einer deutlichen Vergrößerung des Wettbüros,  die unserer Meinung nach nicht tragbar ist. Das ist keine angemessene Entwicklung für Durmersheim.

Auch die Verwaltung schreibt in der Begründung für die Veränderungssperre:

 Das Bahnhofsgebäude befindet sich in Privateigentum, hat aber als DB- und S-Bahn-Haltepunkt nach wie vor öffentliche Bedeutung. Gebäude und Bahnhofsumfeld werden von den zahlreichen ÖPNV-Nutzern als „Visitenkarte Durmersheims“ wahrgenommen. Auch vor diesem Hintergrund ist für die Gemeinde die Gestaltung des öffentlichen Raums zwischen Pflegeheim und Bahnhofsgebäude von hoher Bedeutung. Die an der Bahnhofstraße anliegenden Nutzungen (Gewerbe und Wohnen) sollen von der Aufwertung profitieren.

[…]

 Für die Gemeinde ist es zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wichtig, dass sich die Gastronomie im Lauf der Zeit nicht zu einem Betrieb mit schwerpunktmäßigem oder gar ausschließlichem Spielautomaten-Betrieb entwickelt. Mit Blick auf die o.a. öffentliche Bedeutung des Ortes, die räumliche Nähe zur Friedrichschule (250m Luftlinie) und angesichts der bereits erfolgreich begonnenen und fortzuführenden Aufwertung des öffentlichen Raums an der Bahnhofstraße soll einer mit Spielstätten / Spielhallen erfahrungsgemäß einhergehenden städtebaulichen Fehlentwicklung (Quartiers-Abwertung durch „trading-down-Effekt“) vorgebeugt werden. Die Gemeinde hält es in diesem Zusammenhang für angebracht, die für die Errichtung von Spielautomaten zulässigen Flächen auf voraussichtlich ca. 75 qm zu begrenzen; eine endgültige Regelung erfolgt über den Bebauungsplan „Am Bahnhof“. Mit dem Erlass der Veränderungssperre wird die Umsetzbarkeit der gemeindlichen Planungsabsichten gesichert. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ (siehe Anlage: Lageplan in der Fassung vom 13.06.2019).

Geltungsbereich Veränderungssperre Bahnhof Durmersheim
Bild 4: Geltungsbereich der Veränderungssperre, Bebauungsplan „Am Bahnhof“

Die BuG nimmt nicht alles einfach hin

Eine gesunde Portion Zweifel und die kritische Betrachtung der von Anwälten und Gutachtern vorgebrachten Einlassungen, hat unserer Meinung nicht geschadet. Im Nachhinein lassen sich getroffene Entscheidungen nur schwer oder gar nicht mehr korrigieren. Natürlich steht es dem Bauherrn nach wie vor frei, die Planung im Rahmen der Genehmigungsfähigkeit anzupassen. Allerdings erwarten wir auch eine Beschreibung der Pläne, denn gerade die fehlenden textlichen Erläuterungen machen es schwierig die Pläne des Investors zu verstehen. Des Weiteren beugt eine ausführliche Erklärung auch Missverständnissen vor, z. B. was die Anzahl der Spielgeräte angeht. Wir empfinden es als Zumutung, allein auf der Grundlage solch unzureichender Informationen Entscheidungen von dieser Tragweite treffen zu müssen. Da appellieren wir auch an die Verwaltung dafür zu sorgen, dass künftig bessere Planungsvorlagen zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden.

Auf Grund der öffentlichen Bedeutung des Bahnhofs, verweisen wir eindringlich auf die Begründung für die Veränderungssperre:

  • Schutz der Jugend
  • Aufwertung des öffentlichen Raums
  • Städtebaulicher Fehlentwicklung / Abwertung des Quartiers vorbeugen

Einer Entwicklung des Bahnhofs innerhalb dieser Kriterien wird auch die BuG zustimmen!


Hinweis: alle hier gezeigten Pläne sind frei und öffentlich zugänglich über das Ratsinformationssystem Durmersheim.

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