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Sozialwohnungsbau und genossenschaftliches Wohnen – wo liegt der Unterschied?

Im Zuge der Behandlung des BuG-Antrags zum genossenschaftlichen Bauen wurde viel über bezahlbares Wohnen diskutiert. Dabei wurden die Begriffe „Sozialer Wohnungsbau“ und „Genossenschaftliches Wohnen“ miteinander vermischt. Tatsächlich geht es aber um zwei unterschiedliche Konzepte. Die beiden Wohnformen sprechen unterschiedliche Zielgruppen an.

Sozialwohnungsbau: Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Fördermitteln errichtet. Sie dürfen nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden. Dazu gehören Menschen mit geringem Einkommen, niedrigen Renten und andere förderberechtigte Haushalte.

Genossenschaftliches Wohnen: In einer Genossenschaft schließen sich Bürger zusammen und werden Mitglied, also Genossen. Die Genossenschaft errichtet und verwaltet Wohnungen nicht mit dem Ziel maximaler Gewinne wie bei Investoren. Die Genossenschaft sorgt für eine langfristig bezahlbare Wohnraumversorgung. Die Mieter sind Leistungsträger unserer Gesellschaft zum Beispiel aus den Bereichen Pflege, Erziehung, Bildung, Polizei, Handwerk usw. Oft handelt es sich mit Menschen mit mittlerem Einkommen, die zunehmend Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden, aber keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben. Neben weiteren Vorteilen sind die Mieter vor Eigenbedarfskündigung geschützt.

In unserem Antrag ging es ausschließlich um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Kooperation mit einer Wohnbaugenossenschaft. Der Gemeinderat sah unseren Antrag sehr positiv und hat mit wenigen Gegenstimmen zugestimmt.

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