So lief die Sitzung des Gemeinderats am 20.05.2026 aus unserer Sicht:
Als wichtiger TOP stand die „Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026“ auf der Tagesordnung. Die BuG lehnte (wie auch die GRÜNEN und die FDP) den Haushalt ab. Die Gründe hierfür ergeben sich aus der Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden Rolf Enderle und wurden an dieser Stelle bereits ausführlich erläutert.
Beim TOP „Durchführung der Eigenkontrollverordnung“ wurde über das Ergebnis von weiteren Untersuchungen des Durmersheimer Abwassersystems informiert. Hierbei wurde deutlich, dass man einen wesentlichen Teil des Anlagevermögens unserer Gemeinde nicht sieht, weil er nämlich im Untergrund liegt. Problematisch ist, dass bei unserem Abwassersystem erheblicher Sanierungsbedarf besteht. So mussten auch jetzt wieder Leistungen in Höhe von ca. 250.000 € beauftragt werden.
Schließlich stand der Antrag der BuG-Fraktion „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Durmersheim durch eine Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugenossenschaften“ auf der Tagesordnung:
Die Verwaltung soll mit in der Region tätigen Wohnungsbaugenossenschaften Kontakt aufnehmen und diese zu einer Präsentation in eine Gemeinderatssitzung einladen, um sich vorzustellen und um Vorschläge zur Schaffung von bezahlbarem und verlässlichem Wohnraum in Durmersheim zu machen. Die Präsentationen sollen jeweils einen konkreten Vorschlag zur Bebauung der gemeindeeigenen Grundstücke 7366/2 und 7366/3 (Heilwaldstraße) umfassen. Die Gemeinde soll den Interessenten in Aussicht stellen, diese Grundstücke an sie zu verkaufen.
Die Schaffung von verlässlichem, bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum ist für die BuG ein wichtiger Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Attraktivität unserer Gemeinde. Hierzu kann die Zusammenarbeit der Gemeinde mit Wohnungsbaugenossenschaften einen wichtigen Beitrag leisten, und zwar aus folgenden Gründen:
- Günstiges Wohnen: Die Mieten liegen bei Wohnungsbaugenossenschaften oft unter dem Marktniveau, da keine Gewinnmaximierung angestrebt wird.
- Lebenslanges Wohnrecht: Eigenbedarfskündigungen sind nicht möglich, da die Bewohner Mitglieder der Genossenschaft statt nur Mieter sind.
- Mitbestimmung: Die Mitglieder können über die Vertreterversammlung Einfluss auf die Genossenschaft nehmen. Ebenso kann sich die Gemeinde durch eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Genossenschaft an der Entscheidungsfindung der Genossenschaft beteiligen.
- Anspruch auf Dividende: Die Genossenschaftsmitglieder haben Anspruch auf eine jährliche Dividende
Bei der Diskussion im Gemeinderat zeigte sich, dass bereits ein ähnlicher Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2023 vorlag. In diesem ging es aber um sozialen Wohnungsbau. Wir möchten mit dem BuG-Antrag aber ausdrücklich keine Sozialwohnungen schaffen, sondern genossenschaftliche Wohnungen, in denen zum Beispiel junge Familien günstig und sicher in unserer Gemeinde wohnen können. Deshalb hat es und gefreut, dass unser Antrag im Gemeinderat eine Mehrheit fand.