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Bauantrag Bahnhof – 1. Nachtrag

In der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 5. Juni 2019  stand der „Bauantrag Bahnhof – 1. Nachtrag“ auf der Tagesordnung. Ein Bauträger beantragte eine andere Nutzung als die ursprünglich vorgesehene und auch genehmigte. Anstelle eines Friseur- und Barbiershops sowie einer Whisky-Zigarren-Lounge sollte nun das vorgesehene Wettbüro deutlich vergrößert und mit einem Raucherbereich sowie einem Imbiss ergänzt werden. Dazu wurden größere Veränderungen bei der Raumplanung vorgelegt. Des Weiteren wurden an Hand des Planes acht Spielautomaten, statt bisher vier, identifiziert.

Die Verwaltung schlug vor das Einvernehmen zu erteilen.

BuG vertritt anderen Standpunkt

Die BuG-Fraktion sah das jedoch anders und es entwickelte sich eine ausführliche Diskussion. Entgegen den Ausführungen des Bürgermeisters und Teilen der SPD und CDU, vertrat die BuG-Fraktion die Ansicht, dass die Änderungen sehr umfassend sind und sich grundsätzlich stark von der ursprünglichen Planung unterscheiden. Demzufolge könne man dem Änderungsantrag nicht zustimmen. Außerdem würde es der vorgesehene Bebauungsplan auch gar nicht zulassen eine Vergnügungsstätte zu betreiben.  Als solche sieht das das Landratsamt das bisher geplante Wettbüro. Eine doppelt so hohe Anzahl an Spielautomaten wie vertraglich festgelegt, sei auch nicht hinzunehmen, zumal der Bürgermeister Bedenken äußerte, dass die Einhaltung ggfs. schwierig durchzusetzen sei. Die BuG signalisierte auf Grund dieser Voraussetzungen, die Zustimmung zu einer Ausnahme im Bebauungsplan, welcher seit vielen Jahren in der Bearbeitung und nach wie vor nicht rechtsgültig ist, zu verweigern.

Die einzige Möglichkeit, den beantragten Nachtrag des Bauantrages sicher zu verhindern, war die Beantragung einer Veränderungssperre. Diese wurde von unserem Fraktionsvorsitzenden Rolf Enderle formell beantragt. Dem Antrag folgte der Gemeinderat mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Die Veränderungssperre muss nun  in der nächsten Gemeinderatssitzung noch beschlossen werden und bis dahin von der Verwaltung ausgearbeitet werden.

Hintergrund:

Mit der Veränderungssperre wird eine Bebauung / Nutzung verhindert, die nicht im Sinne der Gemeinde ist. Der Gemeinderat hat nun die Möglichkeit, genaue Bedingungen und Einschränkungen für die zukünftige Nutzung im Bebauungsplan festzulegen.

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