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Bericht aus dem Gemeinderat vom 22.07.2026

Bei der Sitzung ging es um die „Änderung der Satzung über die Erhebung der Kita-Gebühren“:  Der Gemeinderat hatte im letzten Jahr gegen die Stimmen der BuG beschlossen, sich bei den Gebührenerhöhungen jährlich immer an den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Fachverbände zu orientieren. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung war deshalb, für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung um 4,5% vorzunehmen. Wir finden diese Erhöhungen weiterhin unfair gegenüber den jungen Familien in unserer Gemeinde. Der Vergleich mit anderen Kennzahlen ergibt nämlich folgendes:

Im Jahr 2024 war die Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Fachverbände eine Erhöhung um 7,5 %. Im gleichen Jahr betrug die Inflationsrate 2,2%, die Reallöhne stiegen um 3,0% und die Tariferhöhung für Erzieher/innen in Baden-Württemberg war 5,5%. Die entsprechenden Daten aus 2025: Empfehlung +7,3%, Inflationsrate 2,4%, Reallöhne +1,9%, Tariferhöhung Erzieher/innen 3,0%. Die Situation 2026: Empfehlung +4,5%, Inflationsrate (1. Quartal) 2,3%, Reallöhne (1. Quartal) +1,8%, Tariferhöhung Erzieher/innen 2,8%. Die Empfehlungen der Fachverbände liegen also immer deutlich über den anderen Rahmendaten. Das ist nicht weiter erstaunlich, denn die Fachverbände vertreten ja gleichzeitig die Betreiber der Kitas. Aus unserer Sicht sind deren Empfehlungen deshalb ein Ausdruck von Selbstbedienungsmentalität. Wir stellten deshalb den Änderungsantrag, die Erhöhung der Kita-Gebühren an der Entwicklung der Reallöhne zu orientieren und in diesem Jahr eine Erhöhung um 1,9% vorzunehmen. Die überproportionale Erhöhung um 4,5% würde die jungen Familien nämlich finanziell weiter benachteiligen. Leider wurde unser Änderungsantrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Bemerkenswert ist es zudem, dass sowohl die Verwaltung als auch die Mehrheit des Gemeinderats immer dann mit der schlechten Lage des Gemeindehaushalts argumentieren, wenn es um die Kita-Gebühren geht. Bei anderen Themen (z.B. Ausbau der Nahwärme, Bau und Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses, ineffizienter Betrieb der Friedhöfe) scheinen die Kosten hingegen keine Rolle zu spielen.

Gut finden wir die Flexibilisierung der Schulkindbetreuung, nämlich die Einführung eines zusätzlichen Betreuungsmoduls „Flex 3 + 2“ sowie die Möglichkeit, die Ferienbetreuung sowohl wochen- als auch tageweise zu buchen.

Beim TOP „Änderung der Benutzungsgebühren für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen“ stimmten wir der Vorlage der Verwaltung zu, denn dadurch erhöhen sich die Einnahmen unserer Gemeinde um ca. 250.000 € pro Jahr. Trotzdem mussten wir auf folgende problematische Sachverhalte hinweisen:

  • Bisher sind die Benutzungsgebühren je nach Unterkunft verschieden und liegen im Durchschnitt bei ca. 200 € pro Person und Monat. Die neue Gebühr ist einheitlich und beträgt 327 € pro Person und Monat. Das entspricht einer Erhöhung um ca. 64%. Das Problem hierbei ist, dass die letzte Anpassung im Jahr 2017 vorgenommen wurde. Die Gemeinde hat also durch die unterlassenen Anpassungen in der Zwischenzeit einen Betrag verschenkt, der im siebenstelligen Bereich liegen dürfte. Hätten Gemeinderat und Verwaltung die BuG-Anträge bei den Haushaltsberatungen 2025 und 2026, alle Gebühren (mit Ausnahme der Kita-Gebühren) bis zur Erstellung einer Kalkulation sofort um 10% zu erhöhen, nicht abgelehnt, hätte die Gemeinde heute immerhin ca. 50.000 € mehr pro Jahr eingenommen. Leider aber waren das Einzige, was erhöht wurde, die Kita-Gebühren. Die Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte werden übrigens in der Regel vom Jobcenter und vom Sozialamt bezahlt, diese Behörden können sich also über die großzügige Bezuschussung durch unsere Gemeinde bedanken.
  • Das zweite Problem: Die neue Gebührenkalkulation wurde zwar sachgerecht durchgeführt, ist aber trotzdem falsch. Sie legt nämlich eine Auslastung der Unterkünfte mit 80% zugrunde. Tatsächlich liegt die Belegungsquote aber unter 50%. Die realistischen Kosten liegen deshalb nicht bei 327 €, sondern bei deutlich über 500 € pro Person und Monat. Die Kalkulation musste aber von 80% ausgehen, weil das Landratsamt eine niedrigere Belegungsquote nicht akzeptiert. Das ist nachvollziehbar: Es ist Aufgabe der Gemeinde, einen effizienten Betrieb der Unterkünfte sicherzustellen. Die Nutzer müssen also umgehend auf möglichst wenige Unterkünfte verteilt werden, und die nicht benötigten Immobilien sollten an besten verkauft werden.

Wir haben auf weitere Satzungen hingewiesen, bei denen eine Anpassung überfällig ist und bei denen unserer Gemeinde mögliche Einnahmen entgehen: Satzung Verwaltungsgebühren (letzte Anpassung im Jahr 2011), Satzung Vergnügungssteuer (2019), Marktsatzung (2011), Satzung Hundesteuer (2018).

Beim TOP „Darlehensaufnahme für den Gemeindehaushalt 2026 – Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme von Darlehen“ ging es um die Genehmigung einer Kreditaufnahme in Höhe von ca. 10 Mio. € durch die Verwaltung. Die liquiden Mittel unserer Gemeinde sind nun nämlich erschöpft, und ab sofort leben wir auf Pump. Die BuG hatte den Haushaltsplan 2026 abgelehnt, weil dieser keine wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung vorsieht und weil unsere entsprechenden Vorschläge abgelehnt wurden. Wir enthielten uns deshalb bei der Abstimmung zur Darlehensaufnahme.

Dem „Antrag des Fußballvereins Germania 1919 Würmersheim e. V. auf Gewährung eines Zuschusses“ zur Erneuerung einer Abwasserhebeanlage stimmten wir gerne zu. Wir sehen das als Wertschätzung für die hervorragende Jugendarbeit des Vereins und natürlich auch für die sportlichen Leistungen der vielen aktiven Teams.

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