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Coronakrise – so geht es weiter

Gestern haben sich die Bundes-, sowie die Landesregierungen auf die weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise verständigt.

Die Regelungen gelten bundesweit, allerdings haben die Länder bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum bzw. auch die Aufgabe, bestimmte Dinge festzulegen. So sollen bis Ende August Großveranstaltungen verboten bleiben, es gibt jedoch keine gemeinsame Definition was eine solche Veranstaltung ausmacht.

Keine Großveranstaltungen

Mehrere große Musikfestivals, darunter auch DAS FEST und Southside wurden bereits verschoben, und auch Spiele der Fussball-Bundesliga werden wohl ohne Zuschauer auskommen müssen, so sie denn stattfinden. Die EURO 2020 wurde bereits Mitte März schon von der UEFA auf nächstes Jahr verschoben.

Kontaktbeschränkung bleibt bestehen

Bis mindestens 3. Mai gelten die bisherigen Regelungen zur Einschränkung der Kontakte, d. h. nur zu zweit nach draußen oder mit maximal einer dritten Person (außer Familien), die Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen, ebenso die Ausgangsbeschränkungen für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.

Hochzeiten und Trauerfeiern dürfen ebenfalls weiter nur im engsten Kreis stattfinden, Gottesdienste bleiben ausgesetzt.

Schulbetrieb ab dem 4. Mai

In Baden-Württemberg soll der Unterricht stark eingeschränkt wieder aufgenommen werden. Zunächst für die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, danach auch für die beruflichen Schulen. Der Unterricht soll auf die prüfungsrelevanten Fächer konzentriert werden. Wie die anstehenden Prüfungen organisiert werden ist allerdings noch offen. In den nächsten Tagen wird es hierzu bestimmt Leitlinien geben, auf die sich die Schulen dann einstellen werden.

Die Notbetreuung für Schulkinder soll bis zur siebten Klasse erweitert werden, außerdem auch für Kinder von Alleinerziehenden und Eltern in Dienstleistungsbereichen und dem Handel.

Kita-Betrieb nur für Notbetreuung

Kindertagesstätten bleiben bis auf weiteres noch geschlossen, hier soll lediglich die Notbetreuung ausgeweitet werden um weitere Berufsgruppen zu entlasten, während das wirtschaftliche Leben langsam wieder hochgefahren wird.

Handel und Gastronomie

Der Einzelhandel darf unter Auflagen wieder seine Läden öffnen sofern die Verkaufsfläche 800 m² nicht übersteigt. Ausgenommen hiervon sind Fahrrad- und Autohändler sowie der Buchhandel, hier spielt die Fläche keine Rolle. Der Lebensmittelhandel, Bau- und Gartenmärkte waren von den bisherigen Schließungen ausgenommen.

Einschränkungen gelten weiterhin für gastronomische Betriebe: Speiselokale dürfen bis auf weiteres nur liefern und abholen lassen. Restaurant-, Café- und Barbetrieb bleiben ausgesetzt, da sich die Abstandsregeln hier nur schwerlich umsetzen und kontrollieren lassen.

Dienstleistungen am Kunden

Friseure sollen sich darauf einstellen, ab Mai wieder ihre Dienste erbringen zu dürfen. Hierbei werden strenge Hygiene- sowie Selbstschutzmaßnahmen auferlegt.

Bedeutung für Durmersheim

Für uns hier in Durmersheim bedeutet das, dass der Einzelhandel weitestgehend öffnen darf, die Voraussetzungen dafür sollen spätestens dieses Wochenende bekannt sein. Ab dem 4. Mai dürfen auch Friseure ihre Leistungen wieder anbieten. Das wird sicherlich zu einer gewissen Belebung des Ortes führen, doch man darf dabei nicht vergessen, dass die Epidemie noch lange nicht beendet, und das Corona-Virus noch lange nicht besiegt ist.

Auf wenn wir hier mit „nur“ 16 Infektionsfällen (Stand 16.04.20) recht gut dastehen, ist die Zahl der Infektionen in Baden-Württemberg nach wie vor hoch. Und je mehr Menschen sich wieder bewegen, auch um wieder zur Arbeit zu gehen, desto mehr Kontaktmöglichkeiten bestehen und damit bleibt auch das Risiko weiterer Übertragungen. Es ist daher unabdingbar, dass wir uns weiterhin an die Regeln zur Kontaktminimierung halten, zumal diese auch nach wie vor gelten. Auch die Hygienemaßnahmen sollten wir in der Form mindestens beibehalten, wenn nicht sogar ausweiten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird beim Einkaufen und im ÖPNV sogar empfohlen.

Wir müssen auch in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin mit Disziplin und Ausdauer zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie beitragen. Das fällt uns unterschiedlich leicht oder schwer und deshalb ist es wichtig, dass wir aufeinander aufpassen. Wir dürfen unsere Mitmenschen nicht aus den Augen verlieren, müssen die Älteren und Kranken besonders schützen, und uns um unsere Kinder kümmern. Gerade für die Kinder und Jugendlichen ist diese Zeit nicht einfach, machen ihnen doch die Einschränkungen in ihrem Bewegungsdrang und der sozialen Interaktion besonders zu schaffen.

Dass sich auch die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen Sorgen machen ist verständlich, schließlich sollten die Prüfungen schon laufen bzw. gelaufen sein. Hier ist Zuversicht und noch etwas Geduld gefragt, es wird sicher eine Lösung geben, mit der am Ende alle leben können.

Bei alledem darf man eines nicht vergessen: wir hatten eine solche Situation noch nie! Und wir dürfen auch nicht auf unsere Nachbarländer verweisen, denn dort gibt es kein förderales Schul- und Bildungswesen wie bei uns. Hierzulande liegt die Kultushoheit bei den Bundesländern, was innerhalb der Bundesrepublik schon große Unterschiede bedeutet. Trotzdem muss eine gewisse Gleichwertigkeit der Abschlüsse gewahrt werden und hierfür bedarf es entsprechender Abstimmung und Vorkehrungen, ohne dabei die Gesundheit unserer Kinder aufs Spiel zu setzen. Die Verantwortlichen werden alles daran setzen um das Schuljahr geregelt zum Abschluss zu bringen, auch für alle die, die jetzt keinen Abschluss machen.

Wie schon gesagt, wird uns allen immer noch viel abverlangt und es ist noch ein weiter Weg bis zur Normalität, oder besser gesagt zu dem was wir als Normalität kennen.

Miteinander geht es besser

Lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte gehen, gemeinsam nach vorne schauen und gemeinsam für unsere Gesellschaft einstehen. Gemeinsam schaffen wir es durch die Krise.

Mit den besten Wünschen

Michael Weber
Vorsitzender BuG

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