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Soforthilfe

Corona-Soforthilfe für Freiberufler, Selbstständige und UnternehmerInnen

Ab sofort ist der Antrag für die Soforthilfe online abrufbar. Die Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über das Online-Portal www.bw-soforthilfe.de an die jeweilig zuständige Kammer [Industrie- und Handelskammer (sachlich zuständig für alle Selbstständigen, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft) oder bei der jeweiligen Handwerkskammer] zu übermitteln. Die Mittel werden dann von der L-Bank ausgezahlt. Außerdem wurde eine Hotline eingerichtet, um Ihre Fragen beantworten zu können. Unter 0800 40 200 88 ist dort von Montag bis Freitag, von 9 bis 18 Uhr jemand für Sie erreichbar. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums unter FÖRDERPROGRAMM / Soforthilfe Corona. Weitere Informationen zum Programm finden Sie… Weiterlesen »Corona-Soforthilfe für Freiberufler, Selbstständige und UnternehmerInnen