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F & A

Fragen und Antworten zur Kommunalwahl in Durmersheim



F: Was sind Kommunalwahlen?

A: Darunter versteht man die Wahlen auf kommunaler Ebene. Es geht dabei um Gemeinde- und Ortschaftsräte, sowie die Kreistage der Landkreise. In Metropolregionen, zum Beipiel Stuttgart, gibt es noch Bezirksräte.

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F: Was wird in Durmersheim gewählt?

A: Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat



F: Ab welchem Alter darf man wählen?

A: Bei den Kommunalwahlen darf man ab dem 16. Lebensjahr wählen

–> Wählen ab 16



F: Welche Parteien treten bei der Gemeinderatswahl in Durmersheim an?

A: In Durmersheim wurden vier Listen aufgestellt: CDU, BuG Durmersheim, SPD und FWG.



F: Wie viele Stimmen habe ich?

A: Man hat so viele Stimmen wie es Mandate gibt. Der Gemeinderat hat in Durmersheim 22 Mitglieder. Für die Gemeinderatswahl hat man also 22 Stimmen.
Für den Ortschaftsrat Würmersheim sind es 10 Stimmen. Für den Kreistag werden im Wahlkreis 5 Durmersheim sieben Mandate vergeben, hier hat man also 7 Stimmen.



F: Was ist Kumulieren und Panaschieren?

A: Mit Kumulieren wird die Möglichkeit der Stimmenhäufung bezeichnet. Das heißt man darf einem/r Kandidaten/in bis zu drei Stimmen geben.  Wichtig: hat man einmal kumuliert, müssen auch die restlichen Stimmen ausdrücklich vergeben werden, ansonsten verfallen sie. Die maximal mögliche Stimmenzahl darf dabei jedoch nicht überschritten werden, sonst wird der Stimmzettel ungültig.

Panaschieren bezeichnet die Möglichkeit des Mischens, sprich man übernimmt Kandidaten/innen von verschiedenen Wahlvorschlägen auf einen Stimmzettel. Dabei kann gleichzeitig auch kumuliert werden.

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F: Warum bekomme ich Post von einer Partei?

A: Die Meldeämter erstellen Listen mit bestimmten Personengruppen und stellen diese auf Anfrage (gegen Gebühr) zur Verfügung. Unter anderem werden so Listen von Erstwählern erstellt und von Parteien zur gezielten Ansprache genutzt. Dieses Vorgehen ist zwar umstritten, wird jedoch vom aktuellen Meldegesetz ermöglicht.

Die BuG Durmersheim hat beschlossen diese Daten nicht zu verwenden.


 

F: Gibt es noch weitere Informationen über die BuG außer auf der Homepage?

A: Es gibt auch eine Facebookseite und einen Instagram-Account.

Außerdem steht das Bürgerbläddel 2019 als PDF zum Download zur Verfügung.


 

NOCH FRAGEN?

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