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Bericht aus dem Gemeinderat vom 21.10.2026

Bei der Sitzung des Gemeinderats am 21.10.2026 stand für uns als BuG-Fraktion das Thema „Beteiligung der Umlandkommunen an den Kosten der Sanierung der Realschule und der Gemeinschaftsschule Hardtschule – Eintritt in die Freiwilligkeitsphase“ im Vordergrund. Dieser Punkt geht auf einen entsprechenden Antrag der BuG-Fraktion vom November 2024 zurück (htts://bug-durmersheim.de/2025/04/11/antrag-der-bug-beteiligung-der-umlandgemeinden-an-den-kosten-fuer-die-weiterfuehrenden-schulen-in-der-traegerschaft-der-gemeinde-durmersheim/) und ist auch bereits in unserem Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2024 zu finden (Bürgerbläddel zur Kommunalwahl 2024 – BuG Durmersheim, Seite 6.)

Die Beschlussvorlage zur GR-Sitzung sah vor, dass die Verwaltung sich nun offiziell an die Umlandkommunen wenden solle, um mit diesen entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Betrachtet werden die Sanierungskosten rückwirkend ab dem Jahr 2018. Diese belaufen sich für die Realschule auf ca. 3 Mio. € und für die Hardtschule auf ca. 2,4 Mio. €. Davon sind die gewährten Zuschüsse sowie ein Betrag in Höhe von 10% als Standortvorteil für Durmersheim in Abzug zu bringen. Von den verbleibenden Beträgen ergeben sich die Ansprüche unserer Gemeinde in Höhe des Anteils der auswärtigen Schüler in Höhe von ca. 70%: für die Realschule ca. 862.000 € und für die Hardtschule ca. 983.000 €.  

So weit, so gut. Das Problem bei der Verwaltungsvorlage war für uns aber, dass diese vorsah, die Investitionskosten für die Schulmensa (3,9 Mio.€) nicht geltend zu machen. Damit solle „ein Entgegenkommen gegenüber den Umlandgemeinden signalisiert werden“. Wir haben in der Sitzung vorgetragen, dass dieses „Entgegenkommen“ den Eindruck erweckt, unsere Gemeinde würde etwas Zweifelhaftes oder Unanständiges verlangen. Das ist aber nicht so, es geht hier um die Einforderung eines klaren Rechtsanspruchs. Verwaltung und Gemeinderat sind vielmehr in ihrer Verantwortung gegenüber der Gemeinde verpflichtet, diesen Anspruch geltend zu machen. Natürlich wird die Schulmensa auch von der Gemeinde und von Vereinen genutzt. Selbst wenn man sehr vorsichtig an die Sache herangeht und unterstellt, dass die Schulmensa nur zu 50% durch die Schulen genutzt wird (realistisch dürfte eher 80 bis 90% sein) und die gleiche Rechnung wie vorstehend bei Realschule und Hardtschule durchführt, ergibt sich für unsere Gemeinde ein weiterer Anspruch in Höhe von ca. 765.000 €.

Die BuG-Fraktion stellte deshalb den Änderungsantrag, die anteiligen Investitionskosten für die Schulmensa ebenfalls gegenüber den Umlandgemeinden geltend zu machen. Dieser Antrag wurde von Einzelgemeinderat Dr. Christian Müller um eine hilfreiche Präzisierung ergänzt. Zum Glück für unsere Gemeinde wurde der Antrag mit knapper Mehrheit angenommen. Für uns ist nämlich nicht nachvollziehbar, wie man ohne Not auf diesen Anspruch verzichten kann, aber zum Beispiel kein Problem damit hat, ständig die Kita-Gebühren zu erhöhen. Der entsprechend geänderte Gesamtantrag wurde dann einstimmig angenommen: Die Kosten für die Schulmensa werden nun also in die Verhandlungen mit einbezogen.

Wir haben in der Sitzung auf ein weiteres Problem hingewiesen: Das offizielle Verfahren zur Geltendmachung der Ansprüche startet nun zwei Jahre nach der Erstellung unseres Antrags. Um den Betrag, den unsere Gemeinde hieraus vereinnahmen kann, reduziert sich die Höhe unserer Kreditaufnahme. Bei einem Erstattungsanspruch in Höhe von 2 Mio. € und Kreditzinsen in Höhe von 3% sind das 60 T€, die uns ein Jahr Zeitverzug kosten. Es darf also keine weitere Zeit verloren werden.

Dass das Verlangen einer Beteiligung der Umlandgemeinden an unseren Schulkosten berechtigt ist, zeigt sich im Übrigen daran, dass die Stadt Ettlingen mit dem gleichen Ansinnen an unsere Gemeinde herangetreten ist (allerdings geht es hier nur einen Schüler). Natürlich gilt gleiches Recht für alle, deshalb stimmte die BuG-Fraktion der entsprechenden Verwaltungsvorlage zu.

Der neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) stimmten wir zu. Die aktuelle Gebührensatzung stammt aus dem Jahr 2011 (!), wir hatten deshalb bereits in den Haushaltsberatungen der letzten beiden Jahre gefordert, endlich eine Aktualisierung vorzunehmen.

Wir stimmten zudem dem Antrag der CDU-Fraktion zu, den TOP „Aktionsplan für Mobilität, Klima und Lärmschutz – Abschlussbericht“ zu vertagen. Das Thema und die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen ohne Zeitdruck beraten und nicht einfach durchgewinkt werden, dafür sind sie zu wichtig.

Beim TOP „Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA): Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Durmersheim 2017 bis 2018“ wurde aus unserer Sicht überflüssigerweise mal wieder über die Ortsverwaltung Würmersheim diskutiert. Die im Bericht enthaltene folgende viel wichtigere Warnung zum Gemeindehaushalt blieb leider unbeachtet: „Damit dauerhaft ausgeglichene Ergebnisse erzielt werden können, sind eventuell vorhandene strukturelle Ursachen zu beseitigen und Möglichkeiten der Ertragssteigerung und Einsparung bei den Aufwendungen zu prüfen. – Neben dem aus dieser hohen Verschuldung zu leistenden Schuldendienst werden die Abschreibungen und Folgekosten der geplanten Investitionen den Haushalt auf Jahrzehnte hin belasten und Spielräume für zukünftige Generationen erheblich einschränken. Daher wäre es aus unserer Sicht angebracht, die geplanten Vorhaben auf Notwendigkeit und Umfang hin erneut auf den Prüfstand zu stellen“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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