Am Freitag, 24. Juli 2020, fand eine ordentliche Mitgliederversammlung der BuG statt. Mangels geeigneter Räumlichkeiten im Ort, stellte Familie Enderle ihre Wagenhalle zur Verfügung. Mit etwas Dekoration und sehr guter Durchlüftung konnten die Bedingungen für eine solche Versammlung eingehalten werden.
Der 1. Vorsitzendende Michael Weber eröffnete die Versammlung und nach der Begrüßung der Mitglieder sowie einem Vertreter der Presse, ging es an die Abarbeitung der Tagesordnung.
Aus dem Vorstand gab es nicht so viel zu berichten. Seit der der letzen MV im Juli 2019 gab es drei Vorstandssitzungen. Diese dientem im Wesentlicher der Überarbeitung der Satzung und zur Vorbereitung der gerade statgefundenen Mitgliederversammlung.
Satzungsänderung
Ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung war die Satzungsänderung. Motiviert durch die DS-GVO, welcher mit einem eigenen Absatz Rechnung getragen wurde, ergaben sich verschiedene redaktionelle Änderungen. Nach Vorstellung der Änderungen und Aussprache darüber, wurde die Neufassung von den anwesenden Mitglieder einstimmig beschlossen.
Bei der Bearbeitung der Präambel wurde Michael Weber darauf aufmerksam, dass die BuG als Wählervereinigung mittlerweile seit 30 Jahren besteht, denn mit Beschluss der Satzung am 17. Juli 1990 wurde sie als Nachfolgeorganisation der Interessengemeinschaft gegründet, welche seit 1984 bestand.
Nachwahlen
Bei den letzten Wahlen blieb das Amt des 2. Vorsitzenen unbesetzt. Für diese Vakanz kandidierte nun Angelika Harsch und wurde, in entschuldigter Abwesenheit, einstimmig gewählt. Ebenfalls zur Nachwahl standen zwei Beisitzer. Die Kandidatinnen Conny Deck und Uschi Schmitt wurden ebenfalls jeweils einstimmig gewählt.
Damit ist der BuG-Vorstand wieder komplett und besteht aus diesen Personen:
1. Vorsitzender: Michael Weber
2. Vorsitzende: Angelika Harsch
Schriftführerin: Dr. Christa Schulz
Kassier: Lothar Heck
Beisitzer: Alexander Köpplin, Conny Deck, Uschi Schmitt
Im weiteren Verlauf der Versammlung wurden verschiedene aktuelle Themen diskutiert.
Bahnunterführung Triftstraße
Hierzu stellt das Eisenbahnbundesamt die bisherige Planung der Gemeinde in Frage und verweist auf die verlangte Durchfahrthöhe von 4,50 m. Aktuell sind nur 3,50 m geplant. Sollte eine erneute Planungsrunde notwendig werden, soll gemäß einstimmigem Beschlusses der MV, der alte Vorschlag der BuG zur Unterführung unter Berücksichtigung eines Neubaus der Hardtsporthalle auf der Ostseite der Bahnlinie aufgegriffen werden.
Sofern das EBA die Planung der Gemeinde ablehnt, kann es zu einer Ablehnung des gesamten Projekts kommen, da bei einer Änderung der Durchfahrthöhe ein neuer Beschluss des GR notwendig wird. Dann würde man ggfs. wieder auf den Stand der Vorplanung zurückgehen.
Alfred Neu informiert zur Vorgeschichte in Sachen Bahnunterführung Triftstraße. Bereits vor über 10 Jahren habe es im Rahmen der Bauplanung zur Unterführung Gedanken gegeben, die Hardtsporthalle zu ersetzen sowie bei der Straßenführung einen Schwenk zu machen. Bürgermeister Augustin hat sich damals gegen diesen Vorschlag entschieden. Gründe hierfür mögen u.a. die „Bürgerinitiative Triftstraße“, die sich gegen eine LKW-taugliche Unterführung stark gemacht hatte, gewesen sein. Durch den BGM kam es zu einer Verschleppung bis seine Wahl zur 2. Amtsperiode erfolgt war.
Zwischenzeitlich ist ein geradliniger Straßenverlauf mit einer Absenkung der Rosenstraße und einem „Abknapsen“ des Foyers der Hardtsporthalle vorgesehen.
Alfred Neu spricht sich für eine Stärkung der Auffassung des EBA aus.
Da die Hartsporthalle in jedem Fall von der Baumaßnahe betroffen ist, wurde die Beurteilung der Halle in die Beweggründe einbezogen. So wurde festgestellt, dass die Halle für internationale Turniere aufgrund der Fläche nicht geeignet ist. Weiterhin findet sich bei dem Gebäude ein erheblicher Sanierungsstau. Durch die in jedem Fall erforderliche Umsetzung des Foyers auf die gegenüberliegende Seite der Halle wäre zwar der Eingang neu, das Gebäude selbst bleibt jedoch alt und marode. Die Planungskosten für das Umsetzen des Foyers werden mit 700.000 – 800.000 € beziffert. Außerdem würde sich die bereits jetzt schon geringe Anzahl an Parkplätzen weiter deutlich verringern.
Aus diesen Gründen erscheint der Abriss der derzeitigen Hardtsporthalle und ein Neubau östlich der Bahnlinie sinnvoll. Berücksichtigt werden sollte dabei, dass die neue Halle in der Funktionalität sowohl die Anforderungen an den Schulsport, den Vereinssport und auch Wettkampftauglichkeit erfüllt. Weiterhin könnten in diesem Rahmen ausreichend Parkplätze geschaffen werden. In jedem Fall sollte eine Kostenprüfung erfolgen, bei welcher auch jede Art der Bezuschussung (EBA, Katastrophenschutz, Sportbund, weitere Fördertöpfe) berücksichtigt wird.
In die weiteren Überlegungen wurde auch die Littlehampton Halle einbezogen. Auch diese befindet sich in einem maroden Zustand. So könnte an den Neubau der Hardtsporthalle Gebäudeteile wie Gymnastitkalle und Gastronomie mit geringerer Höhe angedockt werden und so die Littehampton Halle ersetzen. Das dann freiwerdenden Gelände könnte einer städtebaulichen Verwertung zugeführt werden und so zur Finanzierung des Neubaus beitragen.
Radschnellweg KA – RA – BAD
Der ADFC hat kürzlich einen Vorschlag zu einem RSW vom HBF Karlsruhe zum BF Rastatt vorgestellt. Die Streckenführung soll außerorts entlang der Bahnlinie verlaufen. Der Vorschlag des Regionalverbandes sieht einen Radweg vor, welcher stets durch die Ortschaften führt.
Es wird sich dafür ausgesprochen, dass ein Radweg durch den Ort nicht die Kriterien eines Radschnellwegs erfüllen kann. Die Notwendigkeit eines innerörtlichen Radwegenetzes ist unbestritten, muss jedoch getrennt vom RSW betrachtet werden.
Tiefgestade IV
Michael Weber erläutert, dass für das Neubaugebiet drei Varianten eines möglichen Bebaungsplans erstellt wurde. Bereits im Februar hatte der GR beschlossen mit diesen drei Vorschlägen in die Bürgerbeteiligung zu gehen. Die Gemeindeverwaltung schlug ein beschleunigtes Verfahren zum Bebauungsplan TG IV vor. Damit sollte erreicht werden, dass lediglich einer der drei ausgearbeiteten Vorschläge weiter verfolgt wird. Der Antrag der BuG, doch mit allen drei Varianten weiterzumachen fand im GR eine knappe Mehrheit.
Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung die Offenlage bis zum 28. August verlängert, da es entgegen der Änkündung keine Bereitstellung der Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde gab.
Schottergärten
Die Landesregierung hat die rechtlichen Vorgaben für sog. „Schottergärten“ überarbeitet und zur Verabschiedung in den Landtag eingebracht. Dadurch ist eine Verschärfung eingetreten. Es gibt jetzt ausdrücklich ein Verbot für Schottergärten in neuen Bebauungsplänen. Weiterhin müssen Schottergärten die nach 1995 angelegt wurden, rückgebaut werden.
Hierzu soll geprüft werden, in wieweit die Möglichkeit besteht, dass sowohl die gemeindeeigenen Schotteranlagen als auch Schottergärten innerhalb unserer Kommune zurückgebaut werden müssen. In jedem Fall soll jedoch darauf hingewirkt werden, dass keine neuen Schottergärten angelegt werden. Hierbei sollte die Gemeindeverwaltung in die Vorbildrolle gehen.
Verlängerung S2 nach Durmersheim
Nach ausgiebiger Diskussion positioniert sich die BuG mit deutlicher Mehrheit gegen eine Verlängerung der S2. Stattdessen solle das ÖPNV-Angebot in den nördlichen Hardtgemeinden generell verbessert und z.B. mit E-Bussen eine Ringlinie zur S2 in Rheinstetten realisiert werden. Mit diesem Mandat wird der Vorsitzende zur geplanten Podiumsdiskussion im Oktober gehen.
Nach rund vier Stunden wurde die Versammlung geschlossen.