So lief die Gemeinderatssitzung am 23.07.2025 aus unserer Sicht:
Bei den Beschlussfassungen zur Freiwilligen Feuerwehr Durmersheim beantragten wir, die Einsatzpauschale für die im Alarmfall angetretenen Mitglieder der Feuerwehr von derzeit 10 € auf künftig 20 € anstatt wie in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen auf 15 € zu erhöhen. Dem stimmte der Gemeinderat mehrheitlich aber nicht zu, sodass schließlich die von Verwaltung und Feuerwehr vorgelegten Vorschläge auch mit unseren Stimmen beschlossen wurden. Wir sind zwar weiterhin der Meinung, dass die Kosten für das neue Feuerwehrgerätehaus absurd hoch sind. Dessen ungeachtet sind wir für den ständigen Einsatz der Mitglieder der Feuerwehr für unsere Gemeinde dankbar und möchten, dass dieser auch angemessen honoriert wird.
Die Beschlussfassungen zu dem erneuten Personalwechsel in der Fraktion der GRÜNEN haben wir nicht zu kommentieren.
Beim TOP Nahwärmenetz Durmersheim: Sachstand und weiteres Vorgehen / Vertrag mit der WEG „Wohnanlage Würmersheimer Straße“ lautete der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die bestehende Heizzentrale beim Gymnasium sowie das bestehende Nahwärmenetz zu sanieren und so zu erweitern, dass auch die Wohnanlage Würmersheimer Straße („Klein-Manhatten“) mit Wärme versorgt werden kann. Hierzu schlug die Verwaltung vor, einen entsprechenden Liefervertrag abzuschließen. Die WEG Würmersheimer Straße wäre damit der mit Abstand größte Wärmeabnehmer, wobei deren Wärmebedarf ungefähr so groß ist wie der aller bisherigen Abnehmer zusammen. Wie schon bei den Vorberatungen erklärten wir, diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen zu können, und zwar aus folgenden Gründen:
- Der Liefervertrag bestimmt zwar, dass die WEG Würmersheimer Straße während der Vertragslaufzeit ihren gesamten Wärmebedarf durch die Nahwärmeversorgung der Gemeinde Durmersheim decken muss. Allerdings verweist der Vertrag aber auch auf § 3 (2) AVBFernwärmeV. Dort ist geregelt, dass Abnehmer von Fernwärme ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 2 Monaten haben, wenn sie nachweisen, dass sie eine eigene Wärmeversorgung installiert haben, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Damit könnte die WEG Würmersheimer Straße irgendwann entscheiden, eine eigene Wärmezentrale zum Beispiel mit einer Grundwasserwärmepumpe zu installieren und aus dem Vertrag aussteigen. Dann aber müssten die Kosten für die Erweiterungsinvestitionen auf die verbleibenden Nutzer umgelegt werden, oder die Gemeinde müsste einspringen. Wir halten dieses Risiko nicht für vertretbar.
- Der Liefervertrag verweist zudem auf § 6 AVBFernwärmeV: Dieser bestimmt, dass das Fernwärmeversorgungsunternehmen (hier: die Gemeinde Durmersheim) im Falle von Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Belieferung weitgehende Haftungsrisiken (für Personenschäden, Sachbeschädigungen, Vermögensschäden) gegenüber den Abnehmern zu tragen hat. Im vorliegenden Falle bedeutet das, dass die Gemeinde gegenüber jedem einzelnen Wohnungseigentümer in der Würmersheimer Straße haftbar ist. Es ist zwar vorgesehen, dass der Liefervertrag von einem privaten Betreiber übernommen werden soll. Es ist aber unklar, wer dieser Betreiber sein wird (die Vertragsübernahme muss vermutlich EU-weit ausgeschrieben werden) oder ob überhaupt ein privater Betreiber gefunden werden kann, der auch alle Vertragsrisiken übernimmt. Das ist das zweite Vertragsrisiko, das wir nicht für vertretbar halten.
Wir haben zudem erhebliche ökologische Bedenken:
- Als Hauptenergieträger sind weiterhin Holzhackschnitzel vorgesehen. Diese sind zwar grundsätzlich regenerativ, werden aber vom Bundesumweltministerium und auch vom NABU Naturschutzbund Deutschland nicht als klimaneutral eingestuft. Zudem ist es eine romantische Vorstellung, dass Holzreste aus dem heimischen Wald verarbeitet und in der Region als Brennstoff genutzt werden. Tatsächlich importiert Deutschland erhebliche Mengen Holzpellets und Holzschnitzel (etwa 3,5 Millionen Tonnen im Jahr 2022). Ein Großteil dieser Importe stammt aus Ländern wie Österreich, Polen, Estland und Lettland. Mit Holzhackschnitzeln betriebene Feuerungsanlagen sind zudem Feinstaubschleudern. Eine derartige Anlage ausgerechnet in der Nachbarschaft von Schulen und Kindergärten zu erweitern, halten wir für nicht vertretbar.
- Aktuell betragen die Wärmeverluste aufgrund der maroden Infrastruktur unglaubliche 1.950.000 kWh pro Jahr. Wenn man von einem durchschnittlichen Wärmebedarf von 10.000 kWh pro Jahr für ein Einfamilienhaus ausgeht, entspricht das dem Wärmebedarf von 195 Einfamilienhäusern. Das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro hat errechnet, dass durch eine Sanierung des Leitungsnetzes und durch eine Absenkung der Vorlauftemperatur auf 65 °C eine Reduktion der Wärmeverluste auf 1.450.000 kWh pro Jahr erreicht werden kann, das entspricht aber immer noch dem Verbrauch von 145 Einfamilienhäusern. Dieses System nun auch noch zu erweitern, halten wir ökologisch und ökonomisch für nicht vertretbar.
Der Gemeinderat sah das aber mehrheitlich anders, nur die BuG stimmte nämlich mit ihren vier Stimmen gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Hoffen wir, dass es hier kein böses Erwachen gibt.
In unserem Antrag zur Durchführung eines Ideenwettbewerbs zum Sanierungsgebiet Speyerer Straße ging es uns darum, bei der Planung unserer Ortskernentwicklung systematisch vorzugehen und alle Interessierten in die Meinungsbildung mit einzubeziehen. Schließlich werden die hierzu getroffenen Entscheidungen unser Ortsbild für die nächsten Jahrzehnte prägen. Die Ortskernsanierung „Speyerer Straße“ bietet die Möglichkeit und die Mittel, eine neue Ortsmitte zu entwickeln, die Bürgerinnen und Bürgern aller Altersstufen als attraktiver und lebendiger Treffpunkt dienen soll. Unser Antrag stieß im Gemeinderat zwar inhaltlich allgemein auf Sympathie, trotzdem zeigte sich im Laufe der Diskussion, dass er als zu umfassend angesehen wurde und deshalb nicht mehrheitsfähig war. Wir stimmten deshalb dem Antrag auf Vertagung zu und werden einen neuen Vorschlag machen. Den BuG-Antrag finden Sie nachstehend.