So liefen die Gemeinderatssitzungen am 08.04. und 09.04.2025 aus unserer Sicht:
Am 08.04. stimmten wir beim TOP Freibad Durmersheim für den Kompromissvorschlag der Verwaltung, in dem sich Anregungen von uns aus der letzten Gemeinderatssitzung wiederfanden: Die nur für Durmersheimer verfügbaren Jahreskarten für Familien und Rentner bleiben weiterhin vergleichsweise günstig. Die deutliche Erhöhung der Jahreskarten für Erwachsene und Jugendliche ist vor allem für auswärtige Badegäste relevant: Damit leisten auch die Umlandgemeinden einen Beitrag zur Finanzierung des Defizits unseres schönen Bades.
Beim TOP Bebauungsplan „Östliche Werderstraße“ ging es um die Bebauung von zwei Grundstücken in deren rückwärtigem Teil. Hierzu hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.03.2022 den Beschluss gefasst, den Bauwilligen anzubieten, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beantragen. Nun ging es darum, die beiden vorliegenden Bebauungspläne zu billigen und das weitere Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu starten. Die BuG hatte das Thema im Vorfeld ausführlich diskutiert, ohne dass sich hierbei ein einheitliches Meinungsbild ergab: Einerseits führt die vorgesehene Bebauung vor Ort zu mikroklimatischen Nachteilen, die idyllische Situation in dem Grünzug zwischen der Bebauung an der Werderstraße und der Bahnlinie wird gestört und die Aufenthaltsqualität für die Anwohner wird gemindert. Andererseits ist für uns die Schaffung von Wohnraum in Durmersheim ein zentrales Anliegen, und aus Gründen des Flächenverbrauchs ist die Nachverdichtung innerhalb der Ortsgrenzen der Ausweisung von Neubaugebieten auf der grünen Wiese vorzuziehen. Wir stimmten deshalb mehrheitlich, aber nicht einheitlich für die Beschlussvorlage der Verwaltung.
Beim TOP Haushaltsplan 2025 wurde die bei der letzten GR-Sitzung unterbrochene Beratung zu Ende geführt. Zum Thema Haushalt werden wir nach der entsprechenden Beschlussfassung in der nächsten GR-Sitzung ausführlich berichten.
Am 09.04. ging es zunächst um den TOP Aktionsplan für Mobilität- Klima- und Lärmschutz mit integriertem Lärmaktionsplan – Vorstellung des Planungsbüros. Die Verwaltung hatte Angebote von fünf Büros eingehholt und daraus drei Favoriten ausgewählt. Wir hatten im Vorfeld darum gebeten, dass sich diese drei Favoriten mit ihren Konzepten im Gemeinderat vorstellen sollten. Das Thema Mobilität / Klima ist eines der Kernthemen der BuG, deshalb wollten wir für Durmersheim sicherstellen, dass ein optimaler Aktionsplan erarbeitet und umgesetzt wird. Zudem unterschieden sich die vorgelegten Angebote und Konzepte erheblich in Umfang und Angebotspreis. Bei der Sitzung präsentierte sich aber nur ein von der Verwaltung favorisiertes Büro, das das niedrigste Preisangebot abgegeben hatte. Die BuG beantragte deshalb, auch noch die beiden anderen Favoriten zu einer Präsentation einzuladen, um dem Gemeinderat eine gute Entscheidungsgrundlage zu geben. Dieser Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt. Die Beschlussfassung erfolgte daher ohne Vergleichsmöglichkeiten. Wir enthielten uns bei der Abstimmung und werden darauf achten, dass das Projekt qualifiziert durchgeführt und nicht einfach nur abgehakt wird – und dass nicht nachträglich Zusatzkosten geltend gemacht werden.
Zudem stand der Antrag der BuG: Beteiligung der Umlandgemeinden an den Kosten für die weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Durmersheim auf der Tagesordnung (BuG-Antrag Kostenbeteiligung Umlandgemeinden). Es geht hierbei um die Hardtschule und um die Realschule. An diesen beiden Schulen kommen mehr als 70% der Schülerinnen und Schüler nicht aus Durmersheim, sondern aus unseren Umlandgemeinden. Bisher beteiligen sich diese aber nicht an der Finanzierung. Nach unserer Schätzung hat unsere Gemeinde in diesen beiden Schulen seit 2019 (inklusive Planung 2025) mehr als 5 Mio. € Nettoinvestitionen (Investitionen der Gemeinde Durmersheim abzüglich der hierfür erhaltenen Zuschüsse) getätigt. Entsprechend dem Auswärtigenanteil stünde Durmersheim von den Umlandgemeinden also ein Betrag von ca. 3,5 Mio. € zu, da Bau- und Sanierungskosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Bei den laufenden Kosten (Personalkosten, Kosten für Sach- und Dienstleistungen) schätzen wir den Anteil der Umlandgemeinden auf ca. 300.000 € pro Jahr. Für den Anspruch auf Kostenbeteiligung gibt es im Übrigen eine Rechtsgrundlage (Urteil des VGH Mannheim vom 06.12.2022). Wir haben daher den Antrag gestellt, diesen Anspruch geltend zu machen. Unserem Antrag wurde erfreulicherweise mehrheitlich zugestimmt.