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Ortschaftsrat Würmersheim und Wahl des Ortsvorstehers

Die BuG hat bei der Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2024 als einzige Fraktion gegen den Antrag der FWG gestimmt, die Wahl des Ortsvorstehers für Würmersheim zu vertagen. Warum?

Das Vorschlagsrecht für das Amt des Ortsvorstehers steht dem Ortschaftsrat Würmersheim zu. Der Ortschaftsrat hat dieses Vorschlagsrecht ausgeübt und Helmut Schorpp vorgeschlagen. Damit waren die Voraussetzungen für die Durchführung der Wahl im Gemeinderat erfüllt. Es ist hierbei unerheblich, dass der Ortschaftsrat keinen Vorschlag für das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers gemacht hat. Dessen Wahl durch den Gemeinderat hätte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können.

Bei der Diskussion im Gemeinderat wurde die anstehende Wahl des Ortsvorstehers mit sachfremden Themen vermischt, insbesondere mit dem Thema Kassenführung für das Gemeindezentrum Würmersheim. Natürlich wollen wir auch, dass hier Klarheit geschaffen wird. Die Verknüpfung beider Themen nach dem Motto, wir wählen den Ortsvorsteher erst dann, wenn der Kandidat zuvor eine Gegenleistung erbracht hat, ist aber verwerflich, verkennt die Bedeutung des (möglicherweise geheimen) Wahlvorgangs und beschädigt das Ansehen des Gemeinderats. Die im BT vom 24.07.2024 ausgebreiteten Abspracheversuche im Ortschaftsrat sind bestenfalls in die Kategorie „Kuhhandel“ einzuordnen und eines Wahlvorgangs unwürdig.

Die BuG ist bekanntlich nicht im Ortschaftsrat Würmersheim vertreten. Einer unserer Hauptgründe für den Verzicht auf eine Liste bei der Ortschaftsratswahl war, dass wir den Ortschaftsrat nach den vielen Jahren des erfolgreichen Zusammenwachsens von Durmersheim und Würmersheim für überflüssig halten. Uns ist bekannt, dass sich der Ortschaftsrat nur selbst auflösen kann. Wenn man sich also für den Ortschaftsrat bewirbt, um dessen Auflösung zu betreiben, kann man das natürlich machen, nur muss man das den Wählern vor der Wahl sagen; alles andere ist Wählertäuschung.

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