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Aus der Fraktion: Bauantrag des Anglerkreis Neuwiesen

In der vergangenen Gemeinderatsitzung stellte der Anglerkreis Neuwiesen e.V. ein naturschutzfachliches Konzept mit integrierten pädagogischen Maßnahmen für die Bevölkerung vor. Dies sorgte für eine spannende Diskussion.

Das Vorhaben soll durch Schaffung von Baurecht im Außenbereich in unmittelbarer Nähe zum Natura 2000 FFH Gebiet realisiert werden. Es sollen eine Informationshütte, Außentoiletten, ein Aufenthaltsbereich sowie Lagerschuppen für Gerätschaften entstehen. Das präsentierte Konzept ist sehr sorgfältig durchdacht und mit einem hohen Maß an Engagement seitens der Vereinsführung erstellt worden. Wir unterstützen dieses Engagement einstimmig, allerdings kritisieren wir, dass für ein Naturschutzprojekt eine Bebauung im Außenbereich notwendig sei.  Eine Zustimmung zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan können wir daher nicht erteilen.

Dennoch sehen wir die Chance, das Konzept umzusetzen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans erachten wir allerdings als nicht notwendig. Die Informations- und Pädagogikveranstaltungen können in bereits vorhandenen kommunalen Einrichtungen abgehalten werden. So ist gewährleistet, dass alle notwendigen Kriterien, insbesondere sanitäre Anlagen, sowie Präsentationsmöglichkeiten gegeben sind, um ein „grünes Klassenzimmer“ etablieren zu können. Der aktive Teil wäre entkoppelt und könnte vor Ort auf dem Gelände stattfinden. Ergänzend stehen auch mobile Lösungen zur Verfügung, um eine Bebauung im Außenbereich zu vermeiden. Der Vorsitzende des Vereins hat bereits in der Sitzung das Vorhandensein eines Anhängers zur Unterbringung der Utensilien angedeutet. Auch sind kurzfristige mobile Lösungen zum Unterstellen bei Regen denkbar und möglich.

Da sich die Fläche, auf der die Planung und Realisierung stattfinden soll, nicht im Eigentum der Gemeinde befindet, könnte es im ungünstigsten Fall, insbesondere bei Rückbauforderungen, zu Problemen kommen. Eine spätere Einflussnahme durch die Gemeinde bei ggf. eintretenden missbräuchlichen Nutzungen ist dann nur über den Gerichtsweg möglich.  Es kann auch nicht abgesehen werden, ob die Kooperationen zwischen Verein und Grundstückseigentümer langfristig Bestand haben. Das ist allerdings für das geplante Vorhaben essentiell.

Auch wenn es sich bei dem Vorhaben um naturschutzfachlich fundierte Ziele handelt, stellt dies für uns alleine noch nicht die notwendige Begründung dar, einen Bebauungsplan zu entwickeln. Weiterhin ist es gegenüber anderen Vereinen und sonstigen Initiativen, welche mit ähnlichem Engagement sich dem Natur- und Umweltschutz widmen, nicht gerecht. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist auch für den Naturschutz ein Gut, welches angemessen berücksichtigt werden muss. Auch ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit entscheidend, wenn auf der einen Seite Rückbauforderungen für zu massive Hütten und Einrichtungen im Außenbereich ergehen und andererseits im Namen des Naturschutzes ein Vorhaben durch einen Bebauungsplan ermöglicht wird.

Wir werden daher weiterhin einen Bebauungsplan nicht unterstützen. Wir halten ein geteiltes System in Theorie und Praxis für durchaus plausibel und für leistbar.

Gerne unterstützen wir bei der Realisierung hinsichtlich der zur Verfügungstellung entsprechender Räumlichkeiten und ggf. aktiven Pflegemaßnahmen.

Matthias Maier (BuG-Fraktion im Gemeinderat Durmersheim)

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