Für die Beantragung der Mitgliedschaft in der BuG stellen wir hier alle notwendigen Dokumente bereit. Bei Fragen zur Mitgliedschaft oder zur BuG, bitten wir darum einfach Kontakt mit uns aufnehmen.
Die Kenntnisnahme unserer Satzung wird vorausgesetzt.
Die Aufnahme in die Wählervereinigung erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung welche mindestens einmal jährlich stattfindet.